die Kosten welche Ihnen während einer Behandlung bei uns entstehen, besprechen wir gerne bei einem ersten telefonischen Kontakt mit uns.
Für eine Laboranalyse - deren Notwendigkeit und Umfang wir beim Ersttermin besprechen - gilt ausschließlich die Preisliste des Labors für ganzheitliche Medizin HH, welche
nach der allg. Gebührenverordnung festgelegt ist und sich je nach gewünschtem Profil preislich unterscheidet.
Die Erstattung unserer Honorare durch private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen, erfolgt im Rahmen der vertraglichen Tarifleistungen Ihrer
Versicherung. Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten teils nur den Minimalsatz, so dass der Patient evtl. einen Teil (insbesondere der Erstanamese) der Kosten selber tragen muss. Private
Vollversicherungen erstatten möglicherweise zu besseren Konditionen.
Unsere Honorare gelten unabhängig von den Erstattungen durch die Krankenkasse oder der Beihilfe.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Kosten des Heilpraktikers in der Regel nicht.